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Gleichstellungsstelle

Herzlich Willkommen bei der Gleichstellungsstelle der Universität Regensburg

Die Gleichstellungsbeauftragten fördern und überwachen den Vollzug des Gleichstellungsgesetzes, das innerhalb der Hochschulen auf das wissenschaftsstützende - also nicht-wissenschaftliche - Personal Anwendung findet. Grundlegendes Ziel des Gesetzes und damit Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.

Dazu gehören:

  • Die Erhöhung des Anteils von Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind.
  • Die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, z.B. durch Fortbildungsmaßnahmen.
  • Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer, z.B. durch Teilzeitmodelle, Telearbeit, Kinderbetreuung.
  • Das Hinwirken auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.

Ansprechpartner

Gleichstellungsbeauftragte

Dr. jur. Frederike Seitz, M.A.

0941/943-5374

gleichstellungsstelle​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter

Rudolf Holzer

0941/943-2068

gleichstellungsstelle​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Beschwerdestelle

Gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 14. August 2006 haben Beschäftigte das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt fühlen.

Wenn Sie einen solchen Vorfall melden wollen, wenden Sie sich entweder telefonisch oder per Mail (öffnet Ihr E-Mail-Programm) an unsere Gleichstellungsbeauftragen. Weitere Beschwerdestelle ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (externer Link, öffnet neues Fenster).

Benachteiligungsgründe können sich gemäß § 1 des AGG auf folgende Attribute beziehen:

  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identität

Auf Attribute bezogene Praktiken der Benachteiligung sind: 

  • Sexuelle Belästigung
  • Mobbing
  • Diskriminierung
  • Benachteiligung bei Karriere 

Die Gleichstellungsbeauftragten haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung, von der sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt werden, und sie können sich unmittelbar an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Um ihre Aufgaben durchführen zu können, müssen die Gleichstellungsbeauftragten rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden. Erforderliche Unterlagen sind frühzeitig vorzulegen und erbetene Auskünfte zu erteilen.

Auf Antrag der Betroffenen kann eine Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalangelegenheiten und Vorstellungsgesprächen stattfinden, sofern hinreichende Anhaltspunkte vorliegen.

Verschwiegenheit und Datenschutz 

Die Gleichstellungsbeauftragten sowie die ihnen zur Aufgabenerfüllung zugewiesenen Beschäftigten sind hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten auch über die Zeit ihrer Bestellung hinaus zum Stillschweigen verpflichtet, Personalakten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen eingesehen werden.

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