Prof. Dr. Thorsten Kingreen hat an der Universität Regensburg den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht inne. Gegenüber der taz und der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wertete er die Regierungspläne zur Einführung von verpflichtenden Corona-Tests für Reisende, die aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren, als rechtmäßig: Ein verpflichtender Test stelle zwar einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar - werde dieser Eingriff aber zum Zweck des Infektionsschutzes vorgenommen, sei er zumutbar. "Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig", so Professor Kingreen im Gespräch mit der dpa. Auch eine Weitergabe der Kosten für die Tests an die betroffenen Reisenden sei grundsätzlich rechtens, so Kingreen weiter. Allerdings empfehle es sich, diese Regelung erst ab einem Stichtag in der Zukunft einzuführen.
Aktuelles: Test-Pflicht für Reiserückkehrer ist legitim
Einschätzung von Prof. Dr. Thorsten Kingreen zu verpflichtenden Coronatests
28. Juli 2020, von Kommunikation & Marketing