Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen 25. Mai 2020 entschieden, dass Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegenüber dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeuges schadensersatzpflichtig ist. Nach Rückgabe des Fahrzeugs an VW erhält der Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
Michael Heese, Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg, analysiert seit gut einem Jahr die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal geführten Prozesse gegen Volkswagen. Als Experte in Fragen der Herstellerhaftung ist seine Einschätzung des Urteils heute unter anderem in der ZEIT, im WDR und auf Deutschlandfunk Kultur gefragt. Laut Professor Dr. Heese ist das BHG-Urteil deshalb so wichtig, weil sich alle anderen Gerichte in der Regel an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs als höchster Instanz orientieren. Im Dieselskandal gibt es eine Fülle von gleichgelagerten Fällen, die nun im Ergebnis vor den Instanzgerichten gleichlautend entschieden würden. Zudem habe sich damit das Prozessrisiko auch für andere Hersteller, denen Abgasmanipulation vorgeworfen wird, deutlich erhöht, so Heese: "Die Möglichkeit der Haftung durch den Hersteller steht deutlich im Raum."
- zum Interview "Moralisch sicher kritikwürdig" in der Süddeutschen Zeitung
- zum Interview "VW-Urteil im Dieselskandal" im Bayerischen Rundfunk
- zum Ausschnitt aus dem ZDF heute journal zur VW-Niederlage (der O-Ton von Prof. Dr. Heese beginnt circa ab Minute 2:00)
- zum Beitrag "Dieselskandal im Finale" auf www.zeit.de
- zum Interview auf WDR 5 "Die zweite Welle kommt: BGH-Urteil zu Diesel-Skandal"
- zum Mitschnitt des Interviews mit Deutschlandfunk Kultur
- zur Pressemitteilung des BGH: Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend erfolgreich
- zur Webseite des "Projekts Dieselskandal" von Prof. Dr. Michael Heese
