BAföG Leistungsbescheinigung
Sie benötigen eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaften? Dann sind hier die wesentlichen Informationen zum Antragsprozess der Leistungsbescheinigung zusammengefasst.
Alle Informationen zur Rolle des Eignungsgutachters, zur Bedeutung der Leistungsbescheinigung und zu weiteren Verfahrensregelungen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz (externer Link, öffnet neues Fenster). Bitte lesen Sie sich diese Informationen aufmerksam durch.
Wichtig zu wissen
- Der Eignungsgutachter der Fakultät für Wirtschaftswissenschaftlichen ist Prof. Dr. Fabian Kindermann.
- Der Eignungsgutachter ist ausschließlich für die Erstellung der Leistungsbescheinigung verantwortlich. In allen anderen Belangen wenden Sie sich bitte an an die entsprechenden Stellen im Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Aufgrund der Fülle von Anträgen können wir in keinem Fall eine individuelle Beratung anbieten.
- Der Eignungsgutachter der Fakultät für Wirtschaftswissenschaftlichen stellt ausschließlich Eignungsgutachten für Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften aus. Dies umfasst die folgenden Studiengänge:
- Betriebswirtschaftslehre (B.Sc, BA wirtschaftswissenschaftlicher Teil)
- Business, Economics & Psychology (B.Sc.)
- Digital Business (B.Sc.)
- Immobilienwirtschaft (B.Sc.)
- Internationale Volkswirtschaftslehre (B.Sc.)
- Volkswirtschaftslehre (B.Sc., BA wirtschaftswissenschaftlicher Teil)
- Wirtschaftschemie (B.Sc., wirtschaftswissenschaftlicher Teil)
- Wir dürfen grundsätzlich keine Leistungsbescheinigungen für Studiengänge anderer Fakultäten ausstellen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
- Wir versuchen, Leistungsbescheinigungen möglichst zeitnah auszustellen Die Ausstellung der Leistungsbescheinigung kann jedoch in einzelnen Fällen bis zu 14 Tage dauern. Beantragen Sie Ihre Leistungsbescheinigung daher rechtzeitig.