Zu Hauptinhalt springen

Kombi-Bachelor-Fach "Angewandte Bewegungswissenschaften"

Das Fach "Angewandte Bewegungswissenschaften" (im Rahmen des kombinatorischen Bachelors) wurde zum Wintersemester 2024/25 aufgehoben! Es werden keine Studienanfänger mehr aufgenommen!


In den folgenden Bereichen finden Sie aktuelle und wichtige Informationen, die das Kombi-Bachelor-Fach "Angewandte Bewegungswissenschaften" betreffen:


Studiengang

Ziele des Studienfachs

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von sportlicher Aktivität für die Gesundheit in der heutigen Gesellschaft ist ein Studiengang, der die Bedeutung von Bewegung für den Menschen und für die Vorbeugung von Krankheiten in den Mittelpunkt rückt, eine logische Konsequenz. Das Profil des entsprechenden Studienfachs an der Universität Regensburg ist sportwissenschaftlich und sportmedizinisch ausgerichtet. Fachkenntnisse hierin sind für ein Verständnis des Einflusses der Bewegung auf das menschliche Verhalten und Erleben unabdingbar. So geht es um die Vermittlung von bewegungs- und trainingswissenschaftlichen Kompetenzen sowie von Wissen um Möglichkeiten des motorischen Lernens. Medizinisches Grundlagenwissen soll insbesondere in Anatomie und Physiologie erworben werden, wobei dies durch Lehrveranstaltungen zur Bedeutung von Sport in der Neurologie/Psychiatrie, Orthopädie und Innere Medizin ergänzt und vertieft wird. Zudem stehen psychologische und pädagogische Inhalte im Mittelpunkt. Weiterhin steht die Erarbeitung von Schlüsselqualifikationen im Zentrum: Fähigkeit zum Erkennen und Durchschauen komplexer Probleme, Fähigkeit zum lebenslangen Lernen, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. 


Berufsperspektiven

Die Berufswahl im kombinatorischen BA-Studiengang in Verbindung mit dem Fach Angewandte Bewegungswissenschaft richtet sich nach Ihren persönlichen Interessen und Schwerpunkten. Dazu zählen auch die Ausrichtung auf mögliche Berufsfelder aufgrund der Wahl des 2. Hauptfaches oder der Nebenfächer.

Mögliche Bereiche, in denen Sie sich beruflich orientieren können, sind beispielsweise:

  • Sporttherapeutisches Arbeiten in Rehabilitationseinrichtungen
  • Trainingswissenschaftliches Arbeiten in Vereinen, Fitnessstudieos etc. 
  • Sportökonomisches Arbeiten im Einzelhandel
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Arbeit in Ganztagsschulen, u.a. die Gestaltung von Betreuungsangeboten
  • Arbeit in Sportverbänden u.ä. 

Rechtsgundlagen


Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung Frau Dr. Susanne Ziereis erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: studienberatung.abw(at)ur.de




Lehre

Vorlesungsverzeichnis WS 2025/26

Dem nachfolgenden Link können Sie das (vorläufige!) VLVZ fürs Wintersemester 2025/26 entnehmen:

Vorlesungsverzeichnis WS2526 Kombi-Bachelor (Stand: 05.08.2025)


WICHTIG: Änderung bzgl. freiem Wahlbereich

Ab dem Sommersemester 2025 können Seminare aus den Modulen M12 (Bewegungswissenschaft, Trainingswissenschaft), M15 (Motorik und Kognition, Motorik und Emotion), M17 (Bewegung im Kindes- und Jugendalter, Bewegung im Alter, Bewegung in sozialen Einrichtungen) und M18 (Bewegung bei neurologischen Erkrankungen, Bewegung bei orthopädischen Erkrankungen, Bewegung in der Inneren Medizin/Onkologie) nicht mehr für den freien Wahlbereich angerechnet werden!

Bitte prüfen Sie daher vor bzw. bei der Kursplatz-Anmeldung/-Bewerbung, ob Sie die entsprechenden Seminare wirklich in den Modulen M12, M15, M17 bzw. M18 noch benötigen (im Zweifelsfall bitte in FlexNow nachsehen!) und bewerben Sie sich dann in SPUR nur für Seminare, die in den regulären Modulen verbucht werden können.

Diese neue Regelung wird von allen Dozierenden konsequent umgesetzt.


Hinweise zum Seminar "Erste-Hilfe" (Modul M13)

Das Seminar "Erste Hilfe" muss durch einen externen Erste-Hilfe-Kurs mit (mind.) 9 Unterrichtseinheiten beim Roten Kreuz, den Johanniter o.ä. ersetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für externe Kurse nicht vom Lehrstuhl für Sportwissenschaft übernommen werden können.

Nach Absolvieren des Kurses legen Sie die entsprechende Teilnahmebestätigung/ Nachweis bitte im Sekretariat vor.

Die FlexNow-Verbuchung des Erste-Hilfe-Kurses erfolgt an folgenden Stichtagen:

  • Wintersemester: 31.01. und 31.03.
  • Sommersemester: 31.07. und 30.09.

Hinweis zu den Seminararbeiten (Module M17/M18)

Die hier verlinkten "Richtlinien zur Manuskripterstellung in der Sportwissenschaft" bieten eine Orientierungshilfe zur Erstellung der Seminararbeiten in den Modulen M17 und M18.


Hinweise zu den Praxiskursen (Module M20/M23)

BA-Fach (Modul M20):

Insgesamt sind im Modul M20 vier Kurse aus den unterschiedlichen Bereichen (Individual, Mannschaft, Entspannung, Wagnis/Abentuer/Trend) zu belegen. Dabei müssen Sie in zwei Kursen eine Prüfung ablegen, deren Noten dann zur Modulnoten-Bildung herangezogen werden. Zusätzlich ermöglichen wir Ihnen, dass Sie maximal zwei weitere Praxiskurse belegen können, die mit den Leistungspunkten im freien Wahlbereich verrechnet werden.

2.HF/NF (Modul M23):

Es sind insgesamt zwei Kurse (frei wählbar) zu belegen, eine Prüfung wird nicht abgelegt.


Umbuchung von Leistungen

Sollten Sie innerhalb des Studienfachs Angewandte Bewegungswissenschaft Leistungen  verschieben/umbuchen lassen wollen, beachten Sie bitte die erforderliche Vorgehensweise (beschrieben im Abschnitt "Umbuchung von Leistungen") auf der Homepage des Prüfungssekretariats Geisteswissenschaften.




Prüfungen

Prüfungs-Anmeldung

Die Anmeldung in FlexNow zu Prüfungen (Klausuren, Wissenstests, sportpraktische Prüfungen) ist immer ausschließlich im dafür vorgesehenen Zeitraum möglich.

Informationen zu den Prüfungs-Anmeldezeiträumen werden jedes Semester auf der Homepage und über den GRIPS-Newsletter bekannt gegeben.

Anmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt sind grundsätzlich ausgeschlossen!


Prüfungs-Abmeldung

Für den Fall, dass Sie eine Prüfung nicht antreten möchten, können Sie sich in FlexNow selbstständig bis 5 Tage vor der jeweiligen Prüfung wieder abmelden. Sollten dabei "technische" Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an sekretariat.jansen(at)ur.de.

Bei einer (gewünschten) Abmeldung weniger als 5 Tage vor der Prüfung müssen Sie beim Prüfungsamt ein gültiges ärztliches Attest vorlegen sowie das "Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit“ beachten - auch abrufbar auf der Homepage des Prüfungssekretariats Geisteswissenschaften.




Modulprüfungen M12 und M21

Für die Modulprüfungen M12 und M21 (= Trainings- und bewegungswissenschaft-liche Kompetenz) gelten folgende Regelungen:

  • Im bzw. ab dem Sommersemester 2025 werden die Klausur-Fragen zu den beiden Prüfungen M12 und M21 von Herrn Hofmann gestellt, basierend auf seinen vier neuen Vorlesungen.
  • Alternativ gibt es im Sommersemester 2025 die beide Prüfungen M12 und M21 nochmal basierend auf den Vorlesungen von Frau Pietsch und Herrn Hargasser – allerdings nur für Kombi-BA-Studierende, die dann im Zweit- oder Drittversuch sind!

Modulprüfung M14

Für die Modulprüfung M14 (= Medizinische Kompetenz) gelten folgende Regelungen:

  • Bei allen zukünftigen Modulprüfungen M14 werden die Teilbereiche „Anatomie“ und „Physiologie“ auf den zuletzt von Frau Kritzenberger (Anatomie aus dem SoSe 2024) bzw. Frau Wagner (Physiologie aus dem WS 2024/25) gehaltenen Vorlesungen basieren.
  • Beim Teilbereich „Sport und Gesundheit“ werden sich die zukünftigen Prüfungen immer auf die aktuellste Version der Vorlesung beziehen.

Modulprüfung M16

Für die Modulprüfung M16 gilt folgende Regelung:

  • Alle zukünftigen Modulprüfungen M16 (= Psychologische Kompetenz II) werden auf der von Frau Lehmann gehaltenen Vorlesung „Motorisches Lernen und neuronale Grundlagen“ aus dem WS 2024/25 basieren.



Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen

Anerkennung UR-Leistungen

Sofern Leistungen aus einem anderen Studiengang der Universität Regensburg anerkannt/übernommen werden sollen, ist dieser Antrag zu verwenden:


Beachten Sie bitte unbedingt die auf der Homepage des Prüfungssekretariats Geisteswissenschaften bereitgestellten Vorgaben/Beispiele zum Ausfüllen des Antrags.

Der Antrag muss von Ihnen vollständig und verständlich ausgefüllt werden, von der Fachvertretung (Frau Dr. Susanne Ziereis) unterschrieben und gestempelt werden und anschließend samt selbst erstelltem FlexNow-Ausdruck beim Prüfungssekretariat Geisteswissenschaften eingereicht werden.


Anerkennung externer Leistungen

Hier wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland.

Wählen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag:


Beachten Sie bitte unbedingt die auf der Homepage des Prüfungssekretariats Geisteswissenschaften bereitgestellten Hinweise zum Ausfüllen der Anträge (inkl. Beispiel).

Der Antrag muss von Ihnen vollständig und verständlich ausgefüllt werden, von der Fachvertretung (Frau Dr. Susanne Ziereis) unterschrieben und gestempelt werden und anschließend samt Bestätigungen/Leistungsnachweise (in Kopie) beim Prüfungssekretariat Geisteswissenschaften eingereicht werden.




Versuchspersonenstunden

Versuchspersonenstunden (Modul M10)

Im Rahmen des Moduls M10 müssen Sie insgesamt 20 Versuchspersonenstunden (VP-Stunden) ableisten. Bitte nutzen Sie hierfür das Studienteilnahme-System SONA. Bei der Registrierung müssen Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben; außerdem sollten Sie Ihr Alter bzw. Ihr Geburtstdatum eintragen, damit Ihnen alle für Sie relevanten Experimente und Studien angezeigt werden können. Zudem muss der Datenschutz-erklärung zugestimmt werden. Nach der Registrierung werden Ihnen in SONA alle aktuellen Studien präsentiert und Sie können sich dort für Termine eintragen bzw. an Online-Studien teilnehmen.

Auch werden alle Studien/Experimente über den "Newsletter VP-Stunden" kommuniziert, für den Sie sich in GRIPS anmelden können.

Mindestens 15 VP-Stunden müssen am Lehrstuhl für Sportwissenschaft abgeleistet werden, höchstens fünf VP-Stunden können auch außerhalb des Lehrstuhls erbracht werden (beispielsweise in der Psychologie oder in der Medieninformatik). Studierende, die unentschuldigt bei Terminen für Studien fehlen, müssen die VP-Stunden ohne Anrechnung der Stunden nachholen.

Nachdem Sie alle 20 Stunden erbracht haben, legen Sie die entsprechenden Nachweise bitte im Sekretariat vor.

Die FlexNow-Verbuchung der VP-Stunden erfolgt an folgenden Stichtagen: 

  • Wintersemester: 31.01. und 31.03.
  • Sommersemester: 31.07. und 30.09.

Anrechnung bisher erbrachter Versuchspersonenstunden

Das früher genutzte Formular "Versuchspersonenstunden" behält für alle erbrachten Leistungen seine Gültigkeit. Nachdem Sie alle 20 Stunden erbracht haben, legen Sie die entsprechenden Unterlagen/Nachweise bitte im Sekretariat vor.




Praktikum

Kontakt-Adresse

Bitte nehmen Sie ausschließlich über folgende E-Mail-Adresse Kontakt zur Praktikumsbetreuung auf: 

praktikum.abw(at)ur.de


Praktikums-Richtlinien

Zielsetzung

Praktika im Studium der angewandten Bewegungswissenschaften haben den Zweck, Studierenden parallel zur universitären Ausbildung und Lehre, Einblicke in die sport- bzw. bewegungswissenschaftliche Praxis zu vermitteln. Außerdem soll die universitäre Lehre in der Praxis reflektiert werden (weshalb dies auch der wichtigste Teil des anzufertigenden Berichts ist).

Über das Ablegen eines Praktikums kann weiterhin einerseits Kontakte zu möglichen zukünftigen Arbeitgebern geknüpft und andererseits das berufsbezogene Arbeitsgebiet eines Bewegungswissenschaftlers kennengelernt werden.

Darüber hinaus sollte der Erwerb praktischer Kompetenzen und Qualifikationen über weitere, freiwillige Praktika, entsprechende Arbeitsstellen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten neben dem Studium von Seiten der Studierenden angestrebt werden.

Dauer

Das Praktikum im Bachelorstudiengang ist als ganztägiges, außeruniversitäres Blockpraktikum von mindestens 4 Wochen Dauer am Stück abzuleisten. Eine freiwillige Verlängerung der Dauer (um beispielsweise ein bis zwei Wochen) wird als positiv gesehen, da meist erst nach ca. 2-3 Wochen der nötige Überblick vorhanden ist, welcher eine effektive Mitarbeit ermöglicht.

Ab der 5. Woche gehen Sie offiziell in ein freiwilliges Praktikum über. Für manche Praktikumsstellen ist dies wichtig zu wissen. 

Ebenso reicht manchen Praktikumsgebern der Verweis auf die Prüfungsordnung nicht aus. Auf Wunsch können wir Ihnen deshalb eine Bestätigung über die Ableistung eines mindestens vierwöchigen Praktikums ausstellen. Hierzu senden Sie eine Anfrage an die Praktikumsbetreuung, in der Sie bitte Ihre Matrikelnummer und Adresse mit anfügen.

Anerkennung der Praktikumsstelle

Es wird darauf hingewiesen, dass Praktika in sport- bzw. bewegungswissenschaft-lichen Arbeitsfeldern absolviert werden müssen. Entscheidend hinsichtlich der Wahl der Praktikumsstelle bzw. der Arbeitsbereiche ist somit der sport- bzw. bewegungswissenschaftliche Bereich, welcher darin vorhanden sein muss. Der Mittelpunkt der inhaltlichen Beschäftigung während des Praktikums muss in der praktischen Arbeit und der Anwendung des, im Rahmen des Studiums erworbenen, sport- und bewegungswissenschaftlichen Wissens liegen (z.B. Umgang mit den Patienten; erste eigene „Unterrichtserfahrungen“/“Kursleitungserfahrungen“). Es sollte ebenso möglich sein, einen Einblick in die Organisation der Einrichtungen zu erlangen und die Zielsetzungen der Einrichtungen sowie die eingesetzten Interventionsstrategien für das jeweilige Klientel kennen und verstehen zu lernen.

Neben dem zwingenden Aspekt, dass der Bezug zu den Inhalten des Studiums gegeben sein muss, wird dringend dazu geraten, das Praktikum im persönlichen oder beruflichen Interessensbereich zu absolvieren.

Die folgende, vom Institut für Sportwissenschaft zusammengestellte Liste an Einrichtungen kann als Orientierung dienen: Praktikumsstellen_ABW

Anrechenbarkeit zurückliegender Praxistätigkeiten

Praxistätigkeiten vor Beginn des Studiums (inkl. Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.) werden im Bachelorstudiengang generell nicht anerkannt.

Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht dient der schriftlichen Reflexion der absolvierten Tätigkeit. Er muss dabei die Form einer Seminararbeit (inkl. Deckblatt und Gliederung) und insgesamt einen Umfang von mind. 7 Seiten haben. Auf eine korrekte Form (Orthographie, sprachlicher Ausdruck, Gliederung, Literaturverzeichnis) wird Wert gelegt. Inhaltlich sollte enthalten sein:

  1. Die Beschreibung der Institution (kurze Beschreibung der Größe, verschiedener Einheiten, Auftrag etc.)
  2. Die Beschreibung der eigenen Aufgabenbereiche (sachlicher Tätigkeitsbereich, keine Erlebniserzählung!)
  3. Eine Reflexion der universitären Lehre zur Bewältigung der Praxisaufgaben (Theorie- Praxis Bezug)

Bitte geben Sie für die Flexnow-Verbuchung unbedingt auch Ihre Immatrikulations-nummer an.

Der Bericht ist spätestens vier Wochen nach Ende des Praktikums bei der Praktikumsbetreuung abzugeben.


Ablauf und Anerkennung

Die Genehmigung und Bestätigung sowie die Verbuchung des Praktikums erfolgen über Herrn Klaus Rögner (praktikum.abw(at)ur.de):
 

  • Vor Antritt des Praktikums reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag "Genehmigung Praktikum" ein und lassen sich die Eignung der gewählten Einrichtung als geplante Praktikumsstelle bestätigen.
     
  • Nach Beendigung des Praktikums reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Praktikumsbestätigung" ein. Alternativ können Sie eine Bestätigung von der Praktikumsstelle (bitte nur in Kopie!) mit formalen Angaben wie Datum, Name des Studierenden, Zeitraum des Praktikums und Name der Institution einreichen.
     
  • Auch fertigen Sie einen Praktikumsbericht (entsprechend der Richtlinien, siehe oben) an und reichen diesen spätestens vier Wochen nach Ende des Praktikums ein. Sollte es Bedarf für eine Überarbeitung des Praktikumsberichts geben, werden Sie per E-Mail kontaktiert. Es besteht die Möglichkeit, ein Feedbackgespräch zu erhalten, wofür Sie bitte einen Termin einfordern. 
     
  • Die Unterlagen sind in einem Umschlag bei der Praktikumsbetreuung abzugeben oder im Postkasten einzuwerfen. 
     
  • Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Praktikum anerkannt - es sind noch Korrekturzeiten hinzuzurechnen - und an den Stichtagen (siehe unten) in FlexNow verbucht. Eine vorherige Anmeldung des Praktikums in FlexNow ist nicht nötig.

FlexNow-Verbuchung

Die FlexNow-Verbuchung findet an folgenden Stichtagen statt:

  • Wintersemester: 31.12. und 31.03.
  • Sommersemester: 30.06. und 30.09.

Die Einbuchung von Praktikumsleistungen findet ausschließlich zu den oben genannten Stichtagen statt. Es gilt der Poststempel.

Diese Termine sind so gewählt, dass insbesondere auch die Zeugniserstellung erleichtert wird. Ausnahmen von diesen Stichtagen können nicht gemacht werden. 

Die Flexnow-Eintragung bestätigt das erfolgreiche Absolvieren des verpflichtenden Praktikums im Modul 19. Zusätzlich kann ein Seminar aus Modul 18 ersetzt werden. Die Note des Praktikumsberichts wird dabei als Note einer Modulteilprüfung gewertet. 


Praktikum im Projekt Campus MOBIL

Für alle BA-Studierenden gibt es die Möglichkeit, ein Sportpraktikum im Rahmen des Projektes Campus MOBIL abzuleisten. Hierbei handelt es sich um ein vom Allgemeinen Deutschen Hochschulverband (adh) und der Techniker Krankenkasse (TK) gefördertes Projekt zum studentischen Gesundheitsmanagement. 

Damit Lernen und Bewegung nicht länger im Widerspruch zueinander stehen, hat sich das Projekt zum Ziel gesetzt, mehr Bewegung und Gesundheit in den Alltag der Studierenden zu bringen. Ausgehend von der Verbreitung und Kultivierung eines Sport- und Bewegungsangebotes auf dem ganzen Campus soll über bereits bestehende Angebote besser informiert werden, vor allem aber in Zusammenarbeit mit den Studierenden die studentischen Bedürfnisse eruiert und gemeinsam Maßnahmen entwicklet, umgesetzt und evaluiert werden.

Ziel des dreijährigen Gesamtprojektes ist es, einen Grundstein für ein langfristiges, strukturiertes studentisches Gesundheitsmanagement an der Universität Regensburg zu legen.

Das Praktikum kann zeitlich flexibel gestaltet werden (vollzeit oder gestreckt über einen längeren Zeitraum) und ist aufgrund der Coronasituation über weite Strecken auch mittels digitaler Kommunikationswege durchführbar. 

Interessenten wenden sich bitte direkt an uta.engels(at)ur.de


Integratives Sportpraktikum bei Campus Asyl

Für alle BA-Studierenden gibt es die Möglichkeit eines semesterbegleitenden, integrativen Sportpraktikums bei Campus Asyl, welches als Pflichtpraktikum für M19 angerechnet werden kann. Über einen Zeitraum von acht Wochen unterstützt man das Team mit einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von 8-10h in der Leitung, Durchführung und Organisation von Sportkursen für Menschen mit und ohne Fluchterfahrung und erstellt Beiträge für die digitale Präsenz des Sportbereichs. Das Praktikum kann sowohl vor Ort als auch situationsbedingt (COVID-19) online absolviert werden. 

Alle Informationen zum aktuellen Kursangebot sind auf der Vereinswebsite zu finden:

https://www.campus-asyl.de/was-wir-tun/begegnung/sport/ 

Interessenten können sich auch direkt an sport(at)campus-asyl.de wenden.




Bachelorarbeit

Allgemeine Informationen

Generell beachten Sie bezüglich der Bachelorarbeit bitte §28 und §29 der Bachelor-Prüfungs- und Studienordnung für die Philosophischen Fakultäten I-III.

Auf der Homepage des Prüfungssekretariats Geisteswissenschaften finden Sie im Abschnitt "Abschlussarbeit" sowohl das "Hinweisblatt zur Abschlussarbeit", welches alle relevanten Informationen u.a. zur Beantragung, zur Bearbeitungsfrist, zur Abgabe und zur Bewertung enthält, als auch den "Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit", den Sie bitte für die Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit verwenden. 

Für die Zitierweise und die formalen Kriterien bei der Erstellung der Bachelorarbeiten gilt stets die aktuellste Version von APA (= American Psychological Association), derzeit die 7. Edition: APA (7th Edition)_Kurz-Manual


Mögliche Themen (-Bereiche)

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit den gewünschten Betreuenden auf:


Dr. Uta Engels

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Studentisches Gesundheitsmanagement
  • Bewegung und Sport als Möglichkeit der Einsamkeitsprävention
  • Sport der Älteren
  • Bewegung in der Schwangerschaft
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Motivierende Gesprächsführung
  • Sportarten: Schwimmen, Reiten


Dr. Philipp Hofmann

  • Posturale Stabilität und Mentale Rotation
  • Kognitiv-motorische Interferenz
  • Bewegungsanalyse
  • Biomechanik des Körpers und der Sportarten
  • Sportwissenschaftliche Messmethodik
  • Sportarten: Tennis, Kraftsport


Dr. Sabine Hoja

  • Achtsamkeit (im Kontext Sport)
  • Psychische Erkrankungen/Störungen (im Kontext Sport)
  • Bewegung bei Erkrankungen aus der Inneren Medizin
  • Bewegung bei onkologischen Erkrankungen
  • Motorik und Kognition
  • Sportarten: Leichtathletik


Dr. Susanne Ziereis

  • Nachhaltigkeit im Sport - Allgemein sowie spezifisch für die Stadt Regensburg 
  • Sport im und am Fluss (in Regensburg) - Bisherige Angebote sowie Möglichkeiten
  • Bewegungstherapeutische Programme und deren Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten
  • Bewegungstherapie bei Kindern mit ADHS
  • Therapeutisches Klettern bei Kindern mit sozialem/motorischem/psychischem Förderbedarf
  • Bewegungstherapie im Wasser bei spez. Krankheitsbildern
  • Ausdauer- bzw. Kraftdiagnostik in der Sporttherapie
  • Funktionelles Training in der Bewegungstherapie
  • Bewegungsanalyse bei psychischen Störungsbilder
  • Therapeut-Patienten-Beziehung in der Rehabilitation
  • Die Bedeutung von Sport bei Frauen aus arabischen Kulturkreisen
  • Sportarten: Entspannungsmethoden, Schwimmen, Wintersport



BAföG – Gutachten

Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen zum Leistungsbescheid nach §48 BAföG. Der Eignungsgutachter für das BA-Fach sowie für den Mono-BA Angewandte Bewegungswissenschaften ist Frau Dr. Susanne Ziereis. 
Sie ist alleine für die Ausstellung des Leistungsbescheids verantwortlich. Für alle weiteren Fragen rund um das BAföG wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen im Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.

Sie benötigen einen Leistungsbescheid nach §48 BAföG?
So funktionierts...

Bitte wenden Sie sich per Email direkt an Frau Dr. Susanne Ziereis (studienberatung.abw(at)ur.de).
Zur Ausstellung der Leistungsbescheinigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Das elektronisch ausgefüllte Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG (keine handschriftlich ausgefüllten Formblätter!)
  2. Einen FlexNow-Ausdruck über die von Ihnen im Studienfach bzw. Mono-BA Angewandte Bewegungswissenschaften erbrachten Leistungen.
  3. Die Information, in welchem Semester Sie sich aktuell befinden und zu welchem Semesterstand der Leistungsnachweis ausgestellt werden soll.
  4. Fügen Sie bitte an, falls bestimmte Ausnahmen/ Einzelheiten bei der Begutachtung beachtet werden müssen (z.B. Urlaubssemester).

WICHTIG: Die Ausstellung der Leistungsbescheinigung kann bis zu 14 Tage dauern. Beantragen Sie Ihre Leistungsbescheinigung daher rechtzeitig.



Informationen zur Struktur des Studiums

Welche Inhalte umfasst das Studium?

Die Inhalte des Studienfachs und der einzelnen Module können Sie dem Modulhandbuch entnehmen. Hier finden Sie auch Hinweise dazu, welche Veranstaltungen empfohlen werden zu belegen, bevor Sie nachfolgende Seminare oder Veranstaltungen besuchen. 
 


Welche Veranstaltung soll ich wann belegen?

Nachstehen finden Sie eine Übersicht der Studienpläne für die einzelnen Module. Auf Basis dieser Studienpläne können Sie Ihre Regelstudienzeit gestalten.

Hauptfach

Modul 10     Modul 11     Modul 12     Modul 13     Modul 14     Modul 15

Modul 16     Modul 17     Modul 18     Modul 19     Modul 20     


Nebenfach

Modul N-21     Modul N-22     Modul N-23
 


Gibt es weiterführende Master-Studiengänge?

Derzeit gibt es am Lehrstuhl für Sportwissenschaft keinen weiterführenden Masterstudiengang.

Deutschlandweit/Europaweit gibt es jedoch weiterführende Masterstudiengänge. Über diese Studiengänge und die damit verbundenen Zugangsbeschränkungen informieren Sie sich bitte direkt bei den jeweiligen Universitäten. 
 



Zentrale Studienberatung und Familien-Service

Zentrale Studienberatung

Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung (ZSB) finden Sie Informationen zu Beratungsmöglichkeiten rund um das Studium oder in persönlichen Krisen, ebenso aktuelle Veranstaltungen für Studierende und Studieninteressierte.

  • Allgemeine Studienberatung
  • Elternspezifische Beratung
  • Lernberatung
  • Psychologische Beratung


Familien-Service

Auf den Seiten des Familien-Service finden Sie aktuelle Veranstaltungen und viele Informationen rund um die Themen Studieren & Arbeiten mit Care-Aufgaben.



  1. FAKULTÄT FÜR HUMANWISSENSCHAFTEN

Angewandte Bewegungswissenschaften (B.A.)



Kontakt Fachstudienberatung:

studienberatung.abw(at)ur.de